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Vom Verfassungsrecht zum Kabarett: Zehn Stunden Thüringer Demokratie

Writer: Nick van Riel
Nick van Riel
2 hours ago
4 min read

Fast zehn Stunden lang wurde im Thüringer Landtag über ein mögliches AfD-Verbot beraten. Juristen, Staatsrechtler und Sachverständige bemühten sich um die großen Fragen der Verfassung.



Und weil das offenbar weiterhin nicht genügend Expertise war, durfte auch Hape Kerkeling mitreden. Am Abend wurde es dann richtig lustig – unfreiwillig. Es gibt Tage, an denen eine parlamentarische Anhörung ihre eigene Satire schreibt.


Der Donnerstag im Thüringer Landtag war offenbar so ein Tag.


Auf der Tagesordnung stand nichts Geringeres als die Frage, ob Thüringen sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen soll. Grundlage ist ein Antrag der Linken. Die Landesregierung soll sich demnach gegenüber Bundesregierung und Bundesrat für ein Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes einsetzen.


Eine ernste Angelegenheit also. Verfassungsrecht. Demokratie. Parteienverbot. Da darf man bei der Auswahl der Experten offenbar ruhig großzügig sein.


Wenn Hape Kerkeling zum politischen Experten wird

Und so saß neben Juristen und Staatsrechtlern auch Hape Kerkeling im politischen Sachverständigen-Kosmos. Ja, genau der Hape Kerkeling. Der Mann, der Deutschland als Horst Schlämmer zum Lachen brachte, als Königin Beatrix auftrat und mit „Hurz!“ bewies, dass man notfalls auch den Kunstbetrieb erfolgreich auf den Arm nehmen kann.


Nun also Verfassungspolitik. Man könnte sagen: Wenn zehn Stunden Staatsrecht nicht reichen, braucht eine Demokratie manchmal eben jemanden, der weiß, wie man eine absurde Situation erkennt. Ob Kerkeling tatsächlich zur juristischen Beurteilung der Voraussetzungen eines Parteiverbots beitragen konnte, steht natürlich auf einem anderen Blatt.


Aber immerhin hatte die Veranstaltung damit einen Experten für eine Disziplin, die an diesem Abend noch eine wichtige Rolle spielen sollte: die politische Groteske. Und die ließ nicht lange auf sich warten.


Eigentlich sollte alles ganz sachlich sein

Der Justizausschuss hatte Juristen, Experten und weitere Gäste geladen. Es sollte geprüft werden, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sein könnten.


Ganz nüchtern. Ganz seriös. Ganz verfassungstreu und dann kam Ulrich Vosgerau.


Der Staatsrechtler sprach über die Konsequenzen eines erfolgreichen Parteiverbots und verwendete eine Formulierung, die vermutlich schneller Schlagzeilen produzierte als sämtliche juristischen Ausführungen zuvor:


„Totale Vernichtung einer Partei.“ Da war sie plötzlich, die politische Sprengkraft des Wortes „Parteiverbot“.


„Was wollen Sie mit dieser Aussage eigentlich?“ CDU-Abgeordneter Wolfgang Weißkopf ging Vosgerau scharf an.


Sein Vorwurf: Mit der Formulierung werde ein Parteiverbot so dargestellt, als sei es ein Instrument zur vollständigen Vernichtung eines politischen Konkurrenten. Ein Verbotsverfahren diene dagegen dem Schutz der Verfassung. Das klingt vernünftig.


Und vermutlich wäre die Sache damit auch beendet gewesen, wenn nicht Vosgerau beschlossen hätte, seinerseits nachzulegen.


Er erklärte, er wisse ebenfalls nicht, „was in Ihrem Kopf vorgeht“, und deutete an, dass die Argumentation des CDU-Abgeordneten angesichts der späten Stunde etwas wirr geworden sei.


Und dann kam der Satz des Abends:

„Kein Mensch kann bezweifeln, dass das Parteiverbotsverfahren auf die totale Vernichtung einer Partei gerichtet ist.“

Da war sie wieder. Die „totale Vernichtung“.


Drei Worte und zehn Stunden Verfassungsrecht sind plötzlich Nebensache

Juristisch ist „totale Vernichtung“ kein Fachbegriff. Politisch ist es eine ziemlich explosive Umschreibung dessen, was ein erfolgreiches Parteiverbot bedeutet:


Die Partei wird verboten und aus dem politischen Wettbewerb entfernt.


Man kann das als notwendigen Schutz der demokratischen Ordnung betrachten. Man kann vor den weitreichenden Folgen eines solchen Instruments warnen. Aber eines lässt sich schwer bestreiten:


Ein Parteiverbot ist kein politischer Strafzettel


Es ist einer der schwersten Eingriffe, die der Staat gegenüber einer politischen Partei vornehmen kann. Und genau deshalb ist die Debatte darüber so aufgeladen.



Dann wurde „verbal abgerüstet“

Aus dem Saal kam prompt Widerspruch. „Was reden Sie denn da?“ Die Sitzungsleitung musste schließlich eingreifen und alle Beteiligten auffordern, „verbal abzurüsten“.


Man stelle sich die Szene kurz vor. Zehn Stunden lang wurde über die Wehrhaftigkeit der Demokratie diskutiert. Und irgendwann muss die Sitzungsleitung die Beteiligten daran erinnern, dass eine wehrhafte Demokratie offenbar auch wehrhaft gegen ihre eigene Wortwahl sein muss.


Vielleicht wäre jetzt der Moment für Hape Kerkeling gewesen. Horst Schlämmer hätte vermutlich nur gesagt: „Isch kandidiere!“


Der eigentliche Streit ist allerdings bitterernst

So amüsant der Schlagabtausch auch wirkt: Die Frage dahinter ist alles andere als ein Witz. Befürworter eines Verbotsverfahrens sehen im Parteiverbot ein äußerstes Mittel einer wehrhaften Demokratie. Wenn die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Staat eine Partei aus dem politischen Wettbewerb ausschließen.


Kritiker verweisen dagegen auf genau diese Konsequenz. Denn wer eine Partei verbietet, bekämpft sie nicht mehr nur politisch. Er beendet ihre politische Existenz.


Deshalb sind die verfassungsrechtlichen Hürden hoch. Und deshalb bedeutet auch ein gescheitertes Verbotsverfahren mehr als eine verlorene Abstimmung. Es könnte politische und verfassungsrechtliche Folgen haben.


Und die CDU?

Interessant ist deshalb auch, was nach dem großen Streit nicht passierte. Die Thüringer CDU erklärte nicht plötzlich ihre Unterstützung für ein AfD‑Verbot. Weißkopf legte sich nicht fest.


Die CDU will zunächst prüfen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.


Die Anhörung hat neue Argumente geliefert. Eine abschließende Position gebe es weiterhin nicht. Das ist weniger spektakulär als „totale Vernichtung“.


Aber wahrscheinlich näher an dem, was eine solche Anhörung eigentlich leisten soll.


Zehn Stunden später bleibt vor allem eines hängen

Fast zehn Stunden Beratung. Juristen. Staatsrechtler. Experten. Politiker. Und Hape Kerkeling. Dann ein Streit über die Frage, ob ein Parteiverbot eine Partei schützt – oder politisch vernichtet.


Und am Ende drei Worte, die alles andere überstrahlen: „Totale Vernichtung einer Partei.“


Vielleicht ist das die eigentliche Pointe dieses Tages. Eine Anhörung, die eigentlich juristische Klarheit schaffen sollte, produzierte vor allem politische Schlagzeilen. Eine Sitzung über die Wehrhaftigkeit der Demokratie musste zur verbalen Abrüstung aufrufen. Und irgendwo dazwischen saß Hape Kerkeling.


Man hätte sich das Drehbuch kaum besser ausdenken können. Nur eines sollte man bei aller Satire nicht vergessen: Ein Parteiverbot ist kein Kabarett.


Es ist ein verfassungsrechtliches Instrument von enormer Tragweite. Und gerade deshalb sollte man darüber sehr ernsthaft streiten.


Aber nach zehn Stunden Thüringer Landtag darf man zumindest feststellen: Wenn Demokratie Theater ist, war das an diesem Abend ziemlich großes Kino.

 
 
 

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